Bei Unfällen richtig beraten
Kontaktieren Sie uns
Der richtige Schadensgutachter kann bei Unfallschäden an Ihrem Kfz oder anderen Fahrzeugen einen großen Unterschied machen. Denn nicht nur Kompetenz und ein reibungsloser Ablauf sind entscheidend, sondern auch schneller, zuverlässiger Service im Rahmen der Abwicklung. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensgutachten/ Reparaturen und lassen Sie Ihr Fahrzeug von uns überprüfen.
Wann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden?
Wann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen. Um Ihren Schadenersatz des Fahrzeuges zu beziffern, benötigen Sie ein Gutachten oder eine Reparaturkalkulation. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht ausreichend, weil hier einige Schadenersatzpositionen fehlen und er nicht für die Beweissicherung genügt. Die richtige Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Unfall ist kompliziert und für einen Laien sehr undurchsichtig. Erst einmal ist wichtig den Klein- oder Großschaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, um die Schadenhöhe festzustellen.
Unser Vorgehen im Schadensfall
Unser Vorgehen im Schadensfall
1. Reparaturkalkulation oder Gutachten erstellen
Sie benötigen für die Ermittlung des Schadenersatz eine Reparaturkalkulation oder ein Gutachten.
Wichtig! Sie müssen den Schaden dem Unfallgegner und dessen Versicherung nachweisen!
Dafür benötigen Sie:
Bei Schäden bis 750,– Euro eine Reparaturkalkulation (RK) mit Bildern!
oder
Bei Schäden ab 750,– Euro oder Totalschäden ein Haftpflichtschadengutachten!
2. Schadenersatz bei der gegnerischen Versicherung
anfordern
Sie oder Ihr Anwalt reichen die gesamten Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner ein.
Sollten Sie die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze der Schadenregulierung nicht kennen, dann empfehlen wir dringend einen unserer Verkehrsrechtsanwälte einzuschalten.
Die Kosten für den Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
3. Auszahlung Schadenersatz
Nachdem die Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurden, werden diese auf Ihr Konto erstattet.
Schadenersatz könnte sein:
- Abschleppkosten
- Auslagenpauschale
- Finanzierungsgebühren
- Sachverständigenhonorar
- Standkosten
- Arztkosten
- Sachschaden (Handy, Motorradkleidung)
- Ab- oder Ummeldegebühren
- Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall
- Anwaltshonorar
- Wiederbeschaffungskosten
- Mietwagenkosten
Unser Formular zur Schadensmeldung
Unser Formular zur Schadensmeldung